Der Auszahlungsbetrag ist der Darlehensbetrag – abzüglich eines eventuell vereinbarten Disagios, Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Schätzkosten und weiterer Kosten – der dem Darlehensnehmer tatsächlich aus dem Darlehen zur Finanzierung der Immobilie zur Verfügung steht.
Das Baudarlehen von einem Kreditinstitut wird über eine Hypothek abgesichert. Für ein Baudarlehen werden günstigere Zinssätze geboten als beispielsweise für einen Privat- oder Dispokredit.
Die Beleihungsgrenze ist die Obergrenze, mit der eine Immobilie beliehen werden kann. Dieser Wert liegt in der Regel bei maximal 80% des Kaufpreises.
Wird ein vereinbarter Kredit vom Kreditnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist in Anspruch genommen, so berechnet die Bank Bereitstellungszinsen für die zur Verfügung gehaltene Kreditsumme.
Das Disagio auch Damnum genannt ist eine Zinsvorauszahlung, die den Nominalzins verringert. Das Disagio ist die Differenz zwischen Kreditsumme und tatsächlich ausbezahltem Betrag. Normalerweise liegt diese Differenz zwischen 3% und 10% der Kreditsumme.
Der Effektivzins ist der Zinssatz für einen Kredit inklusive Gebühren, Disagio und sonstigen Kosten der Bank. Die Angabe des Effektivzinses erleichtert den vergleich von Darlehensangeboten mit gleicher Zinsfestschreibung.
Unter dem Begriff Festzins versteht man einen Zinssatz, der für eine bestimmte Dauer vertraglich festgelegt wird. Im Gegensatz hierzu steht der variable Zinssatz, der in regelmäßigen Abständen der aktuellen Marktsituation angepasst wird.
Die Zinsbindungsfrist spiegelt die Dauer des Festzinses wieder, bei Baufinanzierungen gilt in der Regel eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren, in einigen Fällen auch länger. Während dieses Zeitraumes darf der Zinssatz nicht verändert werden. Gerade im Moment liegen die Zinssätze für Baufinanzierungen sehr niedrig und Darlehensnehmer sollten versuchen eine möglichst lange Zinsbindungsfrist zu vereinbaren. Durch den Festzins wird das Risiko laufender Zinsänderungen minimiert und Darlehensnehmer wird eine sichere Grundlage gewährleistet, mit der auch eine langfristige, finanzielle Planung erfolgen kann. In Zeiten in denen Baufinanzierungen jedoch sehr teuer sind – sprich die Zinssätze sehr hoch liegen- sollte man unter Umständen einen variablen Zinssatz in Betracht ziehen.
Die Grundschuld ist das Pfandrecht an der Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird und dem Darlehensgeber als Kreditsicherheit für das Immobiliendarlehen dient.
Das Hypothekendarlehen ist ein Kredit, welcher für Immobiliendarlehen gegeben wird. Ein Hypothekendarlehen wird über eine Grundschuld abgesichert. Das bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit die Immobilie als Sicherheit dient.
Der Nominalzins ist der Zinssatz, der abzüglich Disagiozinsverrechnung, Kosten und Gebühren der Bank jährlich vom Kreditnehmer bezogen auf die gesamte Kreditsumme bezahlt wird.
Der Tilgungssatz ist der prozentuale Satz, mit dem ein Darlehen getilgt wird. Je nach Rückzahlungsvariante, Zins- und Tilgungssatz ergibt sich daraus die Maximallaufzeit des Darlehens.
Unter einem variablen Zins bzw. Zinssatz versteht man einen flexiblen Zinssatz, der in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Marktsituation angepasst wird. Im Gegensatz hierzu steht der Festzins.
Die Dauer einer Zinsvereinbarung, innerhalb der der Zinssatz für den Darlehensnehmer fest kalkulierbar ist, nennt man Zinsbindung oder Zinsfestschreibungszeit. Nach Ablauf der Zinsvereinbarung erfolgt eine neue Konditionsvereinbarung zu den dann am Kapitalmarkt üblichen Konditionen.
Zwischenfinanzierung ist die Aufnahme eines kurzfristigen Kredits, der später durch einen langfristigen Kredit und/oder Eigenmittel abgelöst wird. Meist werden Zwischenfinanzierungen benötigt, um die Zeit bis zur Auszahlung von Bauspardarlehen zu überbrücken.
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